Position: Aktuell
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Aktuelles
Warnung vor der parawissenschaftlichen GWUP Sekte (26. 02. 2008)
Dokumentarfilm : und sie bewegt sich noch! (doch) (01. 01. 2007)
Vom Wert des Grenzwerts (02. 12. 2006)
Neue Meldung zum Thema Mobiltelefone (23. 04. 2005)
Handys verlieren CE-Zulassung!
Worum geht es? I. Teil: Zeitungsbericht (für die allgemeine Tagespresse). (02. 05. 2005)
Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung!
Worum geht es? II. Teil: Zeitungsbericht (für Fachzeitschriften). (02. 05. 2005)
26. 02. 2008
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Warnung vor der parawissenschaftlichen GWUP Sekte
01. 01. 2007
Dokumentarfilm : und sie bewegt sich doch!
(das "noch" ist ein Schreibfehler es muß "doch" heißen)
Mittwoch, 31. Januar 2007, 19:00 - 19:45
Wiederholung am :
Mittwoch, 07. Februar 2007, 16:50 - 17:35
Titel: ... und sie bewegt sich doch! (ZDF/ARTE)
Subtitel: Naturkatastrophen aus etwas anderer Sicht
Art: Dokumentation
Regie: Franz Fitzke
Erstausstrahlung
Frankreich / Italien 2006
Professor Jacob vermutet in Flussspatgängen Zerrspalten der Erdexpansion.
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Professor Meyl (li.) macht vor Zeugen kurz vor einer Sonnenfinsternis eine gewagte Prognose.
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Globenbauer Klaus Vogel.
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Die Erde in der Erde von Klaus Vogel.
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Auch im Alter von vier Milliarden Jahren kommt die Erde nicht zur Ruhe. Jährlich reißt ihre Kruste im Pazifik um bis zu 15 Zentimeter auf, im Atlantik sind es drei bis vier Zentimeter.
Nach Lehrmeinung der Plattentektonik werden die auseinanderdriftenden Erdplatten an anderer Stelle wieder eingeschmolzen ('Subduktion') oder falten bei der Kollision mit anderen Platten Gebirge auf. Eine ältere, aber heute fast vergessene Theorie geht dagegen von einem Wachstum der Erde aus. Laut dieser Theorie der Erdexpansion war die Erde vor ein paar hundert Millionen Jahren nur halb so groß wie heute.
Obwohl untereinander zerstritten, berufen sich Plattentektoniker und Erdexpansionisten gemeinsam auf den Polarforscher Alfred Wegener. Wegener starb 1930 im grönländischen Eis. Erst 30 Jahre später wurde seine belächelte Theorie der Kontinentalverschiebung zur heute gültigen Plattentektonik ausgebaut. Wegener folgerte aus der genauen Passung der Küstenlinien von Südamerika und Afrika, dass sie einst zusammen einen größeren Kontinent gebildet haben müssen. Er rekonstruierte einen Superkontinent namens Pangäa, der alle bekannten Erdteile umfasste und aus dem Weltmeer herausragte. Paläo-Globen und Computeranimationen zeigen, dass mit den heutigen Kontinenten eine viel kleinere Erdkugel fast vollständig geschlossen werden kann. Ein gutes Argument für die Erdexpansion.
Seit über 30 Jahren stellen Wissenschaftler mit Hilfe von Atomuhren eine Verlangsamung der Erdrotation fest. Laut Drehimpulssatz der Physik müsste daraus ein Wachstum der Erde resultieren. Paläontologen könnten nach dieser Theorie Größe und Gewicht der riesigen Dinosaurier erklären, wenn sie für deren Zeitepoche eine viel kleinere Erde und damit eine viel kleinere Schwerkraft annehmen.
Bleibt die Frage nach der Ursache für die Erdexpansion. Der Feldphysiker Konstantin Meyl geht davon aus, dass Neutrinos aus dem Weltall vom Erdkern absorbiert und materialisiert werden und dadurch die Masse der Erde wächst. Meyls These geht auf den Edison-Konkurrenten Nikola Tesla zurück. Meyl hat Teslas revolutionäre Forschung fortgesetzt und führt in der Dokumentation ein sensationelles Experiment vor.
Link zur Sendungsbeschreibung bei ARTE
FAQ`s zu dem Film von Prof. Meyl
Aufsatz von Prof. Meyl zur Erdexpansion als Erklärung zu dem Film
Video-CD: Erdexpansion durch Neutrino-Power (Vortrag von Professor Meyl über dieses Thema)
DVD des Films "Und sie bewegt sich doch!" (Original ARTE-Film, DVD 45min)
für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
HS / University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de
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02. 12. 2006
Vom Wert des Grenzwerts
Zitat Prof. Meyl : "Wir diskutieren über Grenzwerte im Mobilfunkbereich die gar nicht relevant sind, da wir die falschen Wellen betrachten "
Zeitungsbericht vom Südkurier
für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
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19. 04. 2005
Mobiltelefone darf man nicht anfassen!
Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!
Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von
Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu
stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät
ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.
Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist,
dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des
Konstanzer Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise
auch Handys ihre CE-Zulassung verlieren würden.
Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient.
Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere
biologische Wirkung zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.
Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen
sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen
verbreiteten Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen
generell die Existenz von Skalarwellen und vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.
Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:
1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive Medizingeräte gelten müssen.
Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und
verschiedener Projekte. Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988 gegründeten Transferzentrum.
Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung seines
Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen
Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.
Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem
Fiasko werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu
spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!
Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen
den Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.
Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de bekannt gegeben.
1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.
2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur
medizinischen Bedeutung
von Skalarwellen
3. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de
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23. 04. 2005
Neue Meldung zum Thema Mobiltelefone:
1. Das Thema "Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung" wurde von den Medien interessiert aufgegriffen. Mehrere Fernsehsender
(u. a. PRO 7 und N24) und einige Radiosender haben zur besten Sendezeit berichtet. Die positive Resonanz ist enorm.
2. Der Richter am Amtsgericht hat den Vorgang zusammen mit einem Einspruch an die Staatsanwaltschaft Konstanz zurückgereicht.
Er kann und darf in dieser Phase nichts zu dem Vorgang sagen, so wurde mitgeteilt.
3. Der ermittelnde Staatsanwalt ist seit wenigen Tagen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Konstanz beschäftigt. Es hat den
Anschein, als sei niemand mehr zuständig. Die Journalisten werden von einem Sprecher bedient, der ebenfalls zur Sache nichts
aussagen kann.
4. Der Prorektor der Fachhochschule Furtwangen ist zurückgetreten und hat sein Amt niedergelegt.
Hinweis: die Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen, da sie das umstrittene
Skalarwellengerät als invasives Medizinprodukt einstuft, während drei Amtsträger der FH Furtwangen (Rektor, Dekan CEE und
Prodekan CEE) u. a. im Internet apodiktisch die Nichtexistenz der Skalarwellen erklären. Beide Parteien legen sich damit in die eine
bzw. die andere Richtung fest, während Prof. Dr. Meyl noch damit beschäftigt ist, die laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet
des Elektrosmog zu koordinieren und die passenden Nachweisgeräte zu konstruieren. In seinen Augen ist die Festlegung in eine der
beiden Richtungen etwas vorschnell, aber er begrüßt dennoch die eindeutige Position der Staatsanwaltschaft, da diese bestens geeignet
ist, die dringend notwendige Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Die Meinungen können gegensätzlicher nicht sein. Die Verantwortlichen der FH Furtwangen einerseits und der Staatsanwaltschaft KN
andererseits müssen sich vor dem Grundgesetz in Acht nehmen, dass sie mit ihren vorschnellen Aktionen nicht gegen die Freiheit von
Forschung und Lehre verstoßen, denn schließlich sind die Akteure ohne Ausnahme zur Einhaltung der Gesetze verpflichtete Beamte.
Dieses auch im Hochschulgesetz verankerte Grundrecht ist höher einzustufen als irgendwelche private oder Lobbyisten-Interessen.
Prof. Dr. Meyl jedenfalls wird auch weiterhin das Seine dazu beitragen, damit die wichtige Frage der biologischen Wirksamkeit des
Elektrosmogs auf der Grundlage des Grundgesetzes mit wissenschaftlichen Mitteln fach- und sachbezogen geklärt wird.
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02. 05. 2005
Handys verlieren CE-Zulassung!
Worum geht es?
I. Teil: Zeitungsbericht (für die allgemeine Tagespresse).
Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei
anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein
"invasives Medizinprodukt" mit therapeutischer Wirkung handeln.
Der Strafbefehl richtet sich keineswegs gegen die offiziell festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betrifft
vielmehr die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender ebenfalls abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen
Störstrahlung. Diese ist mit den Antennenverlusten bzw. mit dem Antennenrauschen gleichzusetzen.
Gehen wir bei einem Mobiltelefon z. B. von einem unbefriedigenden Antennenwirkungsgrad von 60 % aus, dann strahlt dieses neben
der Nutzwelle noch zu 40% eine breitbandige Störstrahlung ab, die überwiegend aus dem bekannten Antennenrauschen besteht. Dieses
wird weder gemessen, noch sind Grenzwerte fixiert. Der menschliche Körper strahlt seinerseits ein erhebliches Rauschsignal ab, mit
dem sich z.B. der Empfang schwacher Rundfunksender verhindern lässt, wie jeder selber mit einem Kofferradio ausprobieren kann.
Es ist also naheliegend, dass von dem Antennenrauschen eine biologische Wirkung ausgeht, und eben nicht von der elektromagnetischen
Welle. Dafür sind zwei stichhaltige Argumente vorhanden:
1. Nur Rauschsignale können mit Rauschsignalen wechselwirken. Für jede biologische Wirksamkeit ist die Wechselwirkung notwendige
Voraussetzung.
2. Für Wechselwirkung oder Empfang elektromagnetischer Wellen fehlen dem Menschen die erforderlichen Antennenstrukturen.
Kommen wir zu dem Schluss, dass die Diskussion um Grenzwerte ins Leere läuft, solange ausnahmslos nur die elektromagnetischen Wellen
in Betracht gezogen werden. Was dagegen fehlt ist eine wissenschaftliche Erforschung der Störstrahlung und des Antennenrauschens.
Die Diskussion um die Grenzwerte der elektromagnetischen Wellen ist daher nur geeignet, die Bevölkerung und die Wirtschaft
gleichermassen hinters Licht zu führen.
Noch vor vier Jahren ist der vom Vertreter der Regulierungsbehörde (RegTP) in der Strahlenschutzkommission eingebrachte Vorschlag,
die Störstrahlung nach der Empfehlung von Prof. Meyl zu erforschen, von einer Mehrheit abgewiesen worden. Mehr noch, die Forschung
der Störstrahlung wurde in der Folgezeit auf vielfältige Weise behindert. So traten ungefragt selbsternannte Fachleute mit der
Extremposition in Erscheinung, dass es nur elektromagnetische Wellen gäbe und nur diese allein in Betracht zu ziehen sind. Man weiß
eben nicht, was man nicht weiß, sonst wüsste man es.
Der Strafbefehl gegen ein von Prof. Meyl entwickeltes Nachweisgerät hat jedoch die Situation gründlich geändert, unabhängig davon,
wie das Verfahren ausgehen wird. Mit der Anerkennung der medizinischen Wirksamkeit durch die deutsche Justiz ist die von Mobiltelefonen
abgestrahlte Störstrahlung zu einem Thema mit großem öffentlichen Interesse geworden.
In Anbetracht der systematischen Unterdrückung des so bedeutungsvollen wissenschaftlichen Anliegens einerseits und der hohen Summen
verschwendeter Steuergelder zur wissentlichen Erforschung der falschen Strahlung andererseits wird eine Entschuldigung der für die
Volksgesundheit Verantwortung Tragenden nicht ausreichen. Hier sind ganze Kommissionen und Ämter neu zu besetzen. Es müssen
Wissenschaftler, Politiker und Amtsträger zum Zuge kommen, die ihrer Aufgabe auch gewachsen sind und die sich der Wahrheit
verpflichtet fühlen. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar (Kurt Schumacher) und die Menschen haben ein Recht, sie zu erfahren,
und das besonders dann, wenn es um ihre Gesundheit geht.
Für wissenschaftliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
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02. 05. 2005
Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung!
Worum geht es?
II. Teil: Zeitungsbericht (für Fachzeitschriften).
Gegen den Hersteller eines Skalarwellengerätes hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Strafbefehl erlassen, nachdem die
Staatsanwaltschaft Konstanz das Gerät eigenmächtig als invasives medizinisches Therapiegerät eingestuft hat. Richtig ist jedenfalls,
dass dieses Gerät laut Beschreibung des Herstellers technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient und für diese
Nutzung auch CE-Zeichen und Prüfbericht erteilt wurden.
Das Gerät hat eine Sendeleistung von ca. 50 mW, ein Handy im Vergleich dazu 3000 mW! Als Folge wäre eine 60 mal höhere medizinische
Wirkung zu erwarten, wobei ein Handy selbstredend für therapeutische Zwecke genauso wenig zugelassen ist, wie das Skalarwellengerät.
Was verbindet ein Handy mit dem Skalarwellengerät, das u. a. zur Erforschung biologischer Wirkungen der Mobilfunktechnik entwickelt
worden ist? Jedem Fachmann ist bekannt:
1. dass sich beim mobilen Telefonieren der Kopf zwangsläufig im sog. Nahfeldbereich der Sendeantenne befindet. Ihm sind die
longitudinalen Wellenanteile bekannt, die im Nahbereich auftreten, die in Transpondersystemen (RFID) der Energieübertragung dienen
und in der Fachliteratur auch als Stehwelle oder als Skalarwelle bezeichnet werden.
2. dass in der Biologie z. B. bei der Zellkommunikation oder bei der Nervenleitung (Ranviersche Schnürringe an den Punkten der
Wellenknoten einer Stehwelle) starke Hinweise für eine Verwendung von Skalarwellen in höher entwickelten Organismen vorhanden sind.
Wird der eine bekannte Zusammenhang mit dem anderen in Verbindung gebracht, ist bei der Skalarwellenstrahlung und nur bei dieser eine
biologische Relevanz zu erwarten. Zur wissenschaftlichen Erforschung der Eigenschaften und Wirkungen ist eine entsprechende Apparatur
erforderlich. Prof. Meyl hat dazu einen Schwingkreis mit offener Kondensatorstrecke aufgebaut. Zwischen beiden kugelförmigen Elektroden
spannt sich dabei ein longitudinal, von Kugel zu Kugel ausgerichtetes elektrisches Wellenfeld. Diese Anordnung hat sich bereits hunderte
mal bewährt.
Da in der Wissenschaft stets eine Reproduzierbarkeit verlangt wird, hat Prof. Meyl das Skalarwellengerät zur Vermarktung an eine Firma
gegeben. Im Experiment zeigen die Skalarwellen ungewohnte Eigenschaften. Sie sind mehrdimensional modulierbar, in keiner Weise an
die Lichtgeschwindigkeit gebunden, kaum abschirmbar, verlieren mit dem Abstand nicht an Energie und sind anscheinend auch biologisch
relevant. Für den schnellen Staatsanwalt ist das jedenfalls schon beschlossene Sache!
Der Nachrichtensender N24 hat auf die aktuelle Meldung hin einen Vertreter der Mobilfunkindustrie zu Wort kommen lassen, der auf die
Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte hingewiesen hat. Doch diese beziehen sich nur auf die abgestrahlten elektromagnetischen
(transversalen) Wellenanteile, nicht auf die (longitudinalen) Skalarwellenanteile. Um letztere aber war es in der Sendung gegangen.
War das kein Fachmann, oder hat er bewusst die Fernsehteilnehmer täuschen sollen? Er hat reflexhaft oder wissentlich zu dem
transversalen und damit zum falschen Wellenanteil Stellung bezogen. Vertreter der Funktechnik sollte bekannt sein, dass für den
Empfang von Rundfunkwellen Antennenstrukturen notwendig sind, die beim Menschen gänzlich fehlen!
Wir fordern schon seit 10 Jahren, eine wissenschaftliche Erforschung des longitudinalen Wellenanteils. Das muss keineswegs ein
Abschaffen des Mobilfunks bedeuten. Die Fokussierung auf den wesentlichen Wellenanteil hätte lediglich eine Optimierung der Handys
in Hinblick auf eine Minimierung der biologisch relevanten Störstrahlung zur Konsequenz.
So sollte beispielsweise ein D-Netz-Handy zur Optimierung des Antennenwirkungsgrades, d.h. zur Maximierung der transversalen
Nutzwelle bei gleichzeitiger Minimierung der longitudinalen Störstrahlung eine Antenne mit 16 cm Länge haben. Welches Handy
arbeitet heute noch mit einer angepassten Antenne? Wäre es nicht wichtiger, der Gesundheit des Nutzers bei der Geräteentwicklung
mehr Gewicht zu geben, als der Miniaturisierung?
Die Mobilfunkindustrie wird sich kaum gegen eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Technik sperren, schließlich verdient sie
mit jeder Neuerung neues Geld. Und davon hat sie jede Menge, nachdem kein anderer Wirtschaftszweig umsatzbezogen so wenig in die
Forschung investiert wie sie. Für Forschung erklärt sie sich kurzerhand für nicht zuständig und verweist gebetsmühlenartig auf Ämter,
Forschungsministerien und Universitäten.
Wenn sich diese aus der Verantwortung stehlen wollen und kurzerhand die Existenz von Skalarwellen ableugnen, dann fühlt man sich
ins finstere Mittelalter versetzt, als Galilei die offiziellen Kirchenvertreter aufforderte, durch sein Fernglas zu sehen und diese
sich weigerten, auch nur hin zuschauen. Es könnte ja sein, dass man mit dem Skalarwellengerät etwas zu Gesicht bekommt, was ein
Umdenken erzwingt. Ist es da nicht bequemer diese Art der
Inquisition wieder einzuführen?
Für wissenschaftliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
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Tel.: 07723 - 920 2231
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